BGH, Beschluss vom 2023-09-19 - 3 StR 238/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum19.09.2023
- Aktenzeichen3 StR 238/23
In diesem Fall ging es um einen Angeklagten, der wegen schwerer Straftaten wie Erpressung und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt wurde. Zudem sollte der Wert von 14.880 Euro, den er durch die Tat erlangt hatte, eingezogen werden.
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