BGH, Beschluss vom 2023-09-26 - 4 StR 146/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum26.09.2023
- Aktenzeichen4 StR 146/23
In diesem Urteil hat der Bundesgerichthof entschieden, dass einem Angeklagten die Möglichkeit gegeben wird, seine Revision (Überprüfung des Urteils) nach einer Fristversäumnis weiterhin einzureichen. Der Vorwurf eines bestimmten Straftatbestands wurde fallengelassen, andere Vorwürfe blieben aber bestehen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26