BGH, Beschluss vom 2023-10-11 - 4 StR 337/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum11.10.2023
- Aktenzeichen4 StR 337/23
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Angeklagter für den Handel mit Drogen in mehreren Fällen verurteilt wurde. Das Urteil wurde in Teilen geändert, zum Beispiel wurde die Strafe verkürzt, weil der Angeklagte bereits Geld gezahlt hatte, um seine Bewährung aufrechtzuerhalten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26