Tätlicher Angriff im Vergleich zu Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Einsatz einer Schreckschusswaffe und subjektive Erfolgseignung
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum21.03.2024
- Aktenzeichen3 StR 300/23
In diesem Urteil wurde ein Mann verurteilt, der wiederholt Bedrohungen und volksverhetzende Inhalte übers Internet verbreitet hat. Bei seiner Festnahme richtete er eine Waffe auf Polizeibeamte, was als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gewertet wurde.
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