BGH, Beschluss vom 2024-04-11 - 2 StR 428/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum11.04.2024
- Aktenzeichen2 StR 428/23
In diesem Beschluss weist der Bundesgerichtshof (BGH) eine Beschwerde des Verurteilten zurück. Er hatte gegen einen früheren Senatsbeschluss eingelegt, der seine Haftung für 39.000 Euro aus der Einziehung von Taterträgen festlegte.
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