(Tatrichterliche Feststellungen bei Prüfung einer Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 Abs. 2 S. 1 StGB)
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum29.04.2024
- Aktenzeichen6 StR 156/24
In diesem Urteil ging es um die Überprüfung eines Strafurteils wegen sexueller Nötigung. Das Gericht hat entschieden, dass die Gefängnisstrafe nicht bewährt werden sollte, weil das Landgericht bei der Prüfung von besonderen Umständen Fehler gemacht hat.
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