Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Entfallen einer Einziehungsanordnung
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum07.05.2024
- Aktenzeichen5 StR 102/24
In diesem Urteil hat das Landgericht Hamburg eine Revision (Überprüfung) von einem Angeklagten abgelehnt. Der Angeklagte war wegen schwerer Straftaten verurteilt worden, und es wurde entschieden, dass eine frühere Anordnung zur Einziehung von Bargeld nicht mehr gültig ist.
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