BGH, Beschluss vom 2024-05-08 - 5 StR 209/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum08.05.2024
- Aktenzeichen5 StR 209/24
In diesem Beschluss erlaubt der Bundesgerichtshof einem Angeklagten, seine Revision gegen ein Urteil nachträglich einzulegen. Das Landgericht hatte ihn wegen versuchten Raubes zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.
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