BGH, Beschluss vom 2024-04-29 - 6 StR 18/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum29.04.2024
- Aktenzeichen6 StR 18/23
In diesem Fall hat die Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken Revision eingelegt, das den Angeklagten und seine frühere Mitangeklagte wegen Betrug verurteilt hatte. Die Revision wurde jedoch für unzulässig erklärt, da sie nicht rechtzeitig eingereicht wurde.
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