BGH, Beschluss vom 2024-05-07 - 5 StR 203/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum07.05.2024
- Aktenzeichen5 StR 203/24
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) wird entschieden, dass einem Angeklagten Wiedereinsetzung in den Stand vor Ablauf der Frist zur Einlegung der Revision gegen ein Urteil gewährt wird. Das bedeutet, dass er trotz Fristversäumnis trotzdem sein Recht auf Überprüfung des Urteils nutzen kann.
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