Täterschaftliche Begehung eines bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum27.02.2024
- Aktenzeichen4 StR 401/23
In diesem Urteil wurde ein Angeklagter wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Drogen verurteilt. Er hatte Heroin transportiert, worüber er keine genauen Informationen hatte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.