(Freies Ermessen oder Aussetzungspflicht im Rahmen der Entscheidung nach § 265 Abs. 4 StPO bei verspäteter Überlassung der Anklageschrift)
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum21.02.2024
- Aktenzeichen3 StR 373/23
In diesem Urteil wurde entschieden, dass es keine Pflicht zur Aussetzung eines Strafverfahrens gibt, auch wenn die Anklageschrift zu spät übersetzt wurde. Der Angeklagte bekam zwar die Übersetzung erst in der Hauptverhandlung, aber das Gericht befand, dass ihm genügend Zeit für seine Verteidigung gegeben wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.