Revision in Strafsachen: Ausnahme der Maßregelanordnung vom Rechtsmittelangriff
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum10.04.2024
- Aktenzeichen2 StR 134/23
In diesem Urteil wird entschieden, dass ein Angeklagter wegen Drogenhandel und unerlaubtem Waffenbesitz verurteilt wurde. Die Revision, also der Rechtsmittelangriff, hatte Erfolg, was bedeutet, dass bestimmte Teile des Urteils aufgehoben wurden, darunter die Anordnung einer Maßregel und die Einziehung von Gegenständen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.