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BGH, Beschluss vom 2024-05-21 - 5 StR 168/24

In diesem Fall hat das Bundesgericht (BGH) das Urteil eines Landgerichts aufgehoben, in dem jemand wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Der Grund für die Aufhebung ist, dass das Gericht nicht geprüft hat, ob es sich um einen minder schweren Fall handelte, weil die verstorbene Person den Angeklagten vor der Tat provoziert hatte.

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