Zulässigkeit einer Addition von Betäubungsmitteln und Cannabis zur Bestimmung der „nicht geringen Menge“
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum15.05.2024
- Aktenzeichen6 StR 73/24
In diesem Urteil wurde entschieden, dass bei dem Besitz von Betäubungsmitteln und Cannabis diese nicht mehr addiert werden können, um festzustellen, ob es sich um eine "nicht geringe Menge" handelt. Dies liegt daran, dass mit dem neuen Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis Cannabis aus dem bisherigen Betäubungsmittelgesetz ausgeschlossen wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.