Compliance & Regulatory Monitor

Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Berücksichtigung eines Fahrlässigkeitsvorwurfs bezüglich einer vom Vorsatz nicht erfassten Mehrmenge im Rahmen der Strafzumessung

In diesem Urteil wurde entschieden, dass der Angeklagte für die unerlaubte Einfuhr von Drogen in einer nicht geringen Menge bestraft wurde. Sein Versuch, gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vorzugehen, wurde abgelehnt, weil keine Fehler zum Nachteil des Angeklagten gefunden wurden.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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