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BGH, Beschluss vom 2024-06-05 - 4 StR 59/24

In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs wird entschieden, dass die Anträge des Angeklagten auf Wiederherstellung eines früheren Zustands und die Rücknahme seiner Revision verworfen werden. Der Senat hat die Revision bereits für nichtig erklärt, und die Rücknahme war rechtlich unbeachtlich.

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