BGH, Beschluss vom 2024-05-07 - 2 StR 375/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum07.05.2024
- Aktenzeichen2 StR 375/23
Ein Verurteilter hat eine Anhörungsrüge eingelegt, weil er mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht einverstanden ist. Der Gerichtshof hat diese Rüge allerdings zurückgewiesen, da er keine Fehler bei der vorherigen Entscheidung festgestellt hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.