BGH, Beschluss vom 2024-06-06 - 5 StR 239/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum06.06.2024
- Aktenzeichen5 StR 239/24
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision eines Angeklagten abgelehnt. Das bedeutet, dass das vorherige Urteil des Landgerichts Berlin bleibt, weil kein Fehler zu seinen Ungunsten gefunden wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.