BGH, Beschluss vom 2024-05-15 - 2 StR 135/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum15.05.2024
- Aktenzeichen2 StR 135/24
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Revision eines Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Köln unzulässig ist. Der Angeklagte war wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls verurteilt worden, aber seine Revision wurde wegen formeller Fehler abgelehnt.
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