BGH, Beschluss vom 2024-05-14 - 3 StR 125/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum14.05.2024
- Aktenzeichen3 StR 125/24
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Person wegen des Besitzes von Cannabis nicht mehr bestraft werden kann, wenn sie unter 25 Gramm hierbei hat, da es eine neue Regelung dafür gibt. Gleichzeitig bleibt die Verurteilung wegen des Handels mit anderen Drogen bestehen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.