Beiordnung eines Dolmetschers für interne Besprechungen des Beschuldigten mit seinem Verteidiger
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum08.07.2024
- Aktenzeichen5 StR 236/24
In diesem Fall wurde für einen Beschuldigten, der nicht gut Deutsch spricht, ein Dolmetscher für Gespräche mit seinem Anwalt bestellt. Dies wurde durch einen Antrag des Beschuldigten und gemäß einem Gesetz ermöglicht, das festlegt, dass Dolmetscher in solchen Situationen beigestellt werden müssen.
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