BGH, Beschluss vom 2024-07-02 - 5 StR 220/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum02.07.2024
- Aktenzeichen5 StR 220/24
In diesem Fall hat ein Gericht das Urteil eines anderen Gerichts geändert. Der Angeklagte wurde für bewaffneten Handel mit Cannabis schuldig gesprochen, weil er Cannabis in seiner Wohnung gelagert hat und dort auch Waffen gefunden wurden.
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