Versuchter schwerer Diebstahl mit Waffen durch Einbruch bei Sparkasse: gefährliches Werkzeug; Bandendiebstahl; Einziehung des Pkw
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum03.07.2024
- Aktenzeichen5 StR 535/23
In diesem Fall geht es um einen versuchten schwerwiegenden Diebstahl bei einer Sparkasse. Die Staatsanwaltschaft hat gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin Revision eingelegt, weil sie der Meinung ist, dass die Angeklagten nicht hart genug bestraft wurden und dass ein verwendetes Auto als Tatmittel eingezogen werden sollte.
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