BGH, Beschluss vom 2024-06-26 - 3 StR 193/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum26.06.2024
- Aktenzeichen3 StR 193/24
Der Bundesgerichtshof hat über einen Antrag des Angeklagten entschieden. Er wollte gegen ein vorheriges Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach vorgehen, nachdem seine Revision als unzulässig abgelehnt wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.