Verwerfungskompetenz des Landgerichts bei Unzulässigkeit der Revision mangels Beschwer
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum11.06.2024
- Aktenzeichen3 StR 162/24
In diesem Fall hat das Landgericht Koblenz eine Revision, also eine Überprüfung einer früheren gerichtlichen Entscheidung, als unzulässig verworfen. Das Gericht war jedoch nicht dazu befugt, weil die Gründe dafür allein das Revisionsgericht entscheiden kann.
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