BGH, Beschluss vom 2024-07-10 - 3 StR 214/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum10.07.2024
- Aktenzeichen3 StR 214/24
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Angeklagter, der Drogen eingeführt hat, teilweise schuldig ist. Er wird wegen der Einfuhr von Kokain verurteilt, jedoch die Schuld für das mitgeführte Haschisch wird nach einem neuen Gesetz anders bewertet.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.