Compliance & Regulatory Monitor

Wiedereinsetzung in vorigen Stand zur Nachbesserung einer Verfahrensrüge

In diesem Urteil wird entschieden, dass der Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht zulässig ist. Das bedeutet, er kann seine vorherige Beschwerde gegen ein Urteil nicht nachbessern, weil die gesetzlichen Fristen bereits abgelaufen sind.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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