Wiedereinsetzung in vorigen Stand zur Nachbesserung einer Verfahrensrüge
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum17.07.2024
- Aktenzeichen5 StR 218/24
In diesem Urteil wird entschieden, dass der Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht zulässig ist. Das bedeutet, er kann seine vorherige Beschwerde gegen ein Urteil nicht nachbessern, weil die gesetzlichen Fristen bereits abgelaufen sind.
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