BGH, Beschluss vom 2024-07-30 - 5 StR 201/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum30.07.2024
- Aktenzeichen5 StR 201/24
In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs geht es um drei Angeklagte, die in einem Verfahren wegen Drogen – genauer gesagt Cannabis – verurteilt wurden. Das Gericht hat das vorherige Urteil geändert, sodass die Angeklagten jetzt wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis und Besitz von mehr als 60 Gramm Cannabis schuldig gesprochen wurden.
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