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BGH, Beschluss vom 2024-07-30 - 5 StR 211/24

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Entscheidung des Landgerichts Hamburg über die Einziehung von 5.000 Euro Bargeld und zwei elektronischen Geräten des Angeklagten falsch war. Das Urteil über die Strafe bleibt jedoch bestehen, weil der Angeklagte in Drogenhandel verwickelt war.

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