(Revision wegen unterlassener Prüfung der Strafmilderung nach § 46b StGB)
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum09.07.2024
- Aktenzeichen1 StR 188/24
Das Urteil eines Landgerichts wurde teilweise aufgehoben, weil nicht ausreichend geprüft wurde, ob die Strafe des Angeklagten gemildert werden kann. Der Angeklagte wurde wegen Betrug in mehreren Fällen verurteilt, aber es gab Unklarheiten über die Strafmilderung.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.