BGH, Beschluss vom 2024-07-18 - 4 StR 62/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum18.07.2024
- Aktenzeichen4 StR 62/24
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Einziehung von Bargeld und Taterträgen der Angeklagten teilweise aufgehoben wird. Es handelt sich um ein Urteil zur Beihilfe zum Drogenhandel, bei dem die Angeklagte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren erhalten hat.
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