Strafverfahren wegen Diebstahls geringwertiger Sachen: Verfahrenshindernis bei fehlender Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum17.07.2024
- Aktenzeichen2 StR 218/24
In diesem Fall hat ein Gericht entschieden, dass ein Mann wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wird, nicht aber wegen Diebstahl geringwertiger Sachen. Der Grund ist, dass es kein öffentliches Interesse an der Verfolgung des Diebstahls gab, nachdem kein Strafantrag gestellt wurde.
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