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BGH, Beschluss vom 2024-06-05 - 2 StR 221/18

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Antrag eines Angeklagten auf Wiederherstellung eines früheren Zustands unzulässig ist. Der Angeklagte hatte die Frist zur Einreichung seiner Revision gegen ein Urteil versäumt und konnte dies nicht ausreichend erklären.

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