BGH, Beschluss vom 2024-10-08 - 2 StR 476/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum08.10.2024
- Aktenzeichen2 StR 476/24
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs geht es um einen Angeklagten, der wegen schwerem Raub verurteilt wurde. Der BGH hat entschieden, dass das Landgericht nicht über die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt entschieden hat, was zwingend notwendig gewesen wäre.
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