BGH, Beschluss vom 2024-12-17 - 4 StR 501/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum17.12.2024
- Aktenzeichen4 StR 501/24
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass einem Angeklagten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird, weil er die Frist zur Einlegung einer Revision gegen ein Urteil verpasst hat. Das Gericht stellt fest, dass der Angeklagte seinen Verteidiger rechtzeitig beauftragt hatte, sodass ihm kein Verschulden an der Fristversäumnis zugeordnet werden kann.
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