Sicherungsverfahren: Kostenregelung bei Verfahrenseinstellung wegen Todes des Beschuldigten
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum17.12.2024
- Aktenzeichen4 StR 421/24
In diesem Urteil wurde ein Verfahren eingestellt, weil der Beschuldigte gestorben ist. Die Staatskasse muss die Kosten des Verfahrens tragen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.