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BGH, Beschluss vom 2024-12-17 - 5 StR 633/24

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Revision des Angeklagten abgelehnt wird, das heißt, das Urteil des Landgerichts bleibt in Kraft. Die Zeit, die der Angeklagte in Auslieferungshaft verbracht hat, wird jedoch angerechnet – und zwar in einem Verhältnis von 1:2.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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