Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum16.01.2024
- Aktenzeichen2 StR 422/23
In diesem Fall geht es um eine Frau, die wegen ihrer Unterstützung bei Drogengeschäften verurteilt wurde. Ein Gericht hat jedoch Teile des Urteils aufgehoben, weil nicht genug Beweise für ihre Absichten vorliegen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl