BGH, Beschluss vom 2025-10-06 - 2 StR 425/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum06.10.2025
- Aktenzeichen2 StR 425/24
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) das vorherige Urteil des Landgerichts Erfurt geändert. Der Angeklagte wurde der Beihilfe zum Handel mit Cannabis schuldig gesprochen, aber sein Schuldspruch und die Strafe wurden angepasst, da ein neues Gesetz, das Konsumcannabisgesetz, in Kraft trat, das mildere Strafen vorsieht.
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