BGH, Beschluss vom 2024-11-12 - 6 StR 516/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum12.11.2024
- Aktenzeichen6 StR 516/24
Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Angeklagten verworfen, der gegen sein früheres Urteil vom Landgericht Neuruppin wegen verschiedener Straftaten wie Unterschlagung und Insolvenzverschleppung kämpfte. Der Gerichtshof entschied auch, dass die Kostenentscheidung eines Anwalts unzulässig ist, da dieser nicht korrekt bestellt war.
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