Lohnsteuereinbehalt auf der Einziehung unterliegende Bonuszahlungen und zusätzliche Geldstrafe
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum12.11.2025
- Aktenzeichen1 StR 484/24
In diesem Urteil geht es um die Besteuerung von Bonuszahlungen, die ein Geschäftsführer für bestimmte Geschäfte erhalten hat. Das Gericht entschied, dass die einbehaltene Lohnsteuer bei diesen Zahlungen nicht abgezogen werden darf, weil sie erst fällig wird, wenn die Zahlung tatsächlich dem Geschäftsführer zukommt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.