Zulässigkeit der Revision einer Nebenklägerin bei unausgeführter Sachrüge
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum08.10.2024
- Aktenzeichen5 StR 358/24
In diesem Urteil wird entschieden, dass die Revision einer Nebenklägerin gegen eine Verurteilung wegen illegalen Waffenbesitzes unzulässig ist, während ihre Revision gegen einen Freispruch der anderen Angeklagten zulässig ist. Das Gericht stellt klar, dass die Nebenklägerin nicht ausreichend begründet hat, warum sie durch das Urteil benachteiligt ist.
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