BGH, Beschluss vom 2024-12-11 - 6 StR 101/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum11.12.2024
- Aktenzeichen6 StR 101/24
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revisionen der Angeklagten, also ihre Beschwerden gegen ein früheres Urteil, abgelehnt wurden. Außerdem wird die Zeit, die die Angeklagten in den Niederlanden in Untersuchungshaft waren, auf die Strafe angerechnet.
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