BGH, Beschluss vom 2025-01-09 - 2 StR 291/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum09.01.2025
- Aktenzeichen2 StR 291/24
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil eines Landgerichts bestätigt, das eine Angeklagte verurteilt hat. Die Revision, also der Rechtsmittelantrag der Angeklagten, wurde als unbegründet abgelehnt, weil das Gericht keinen rechtlichen Fehler gefunden hat.
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