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BGH, Beschluss vom 2024-03-26 - 4 StR 506/23

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass einem Angeklagten, der zu spät seine Revision gegen ein Urteil eingelegt hat, Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gewährt wird. Das bedeutet, dass sein Antrag auf Revision trotz der Fristversäumnis berücksichtigt wird.

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