Strafzumessung bei Anstiftung zur falschen uneidlichen Aussage: Tatbestandsmerkmal "als Zeuge" als tatbezogenes persönliches Merkmal
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum05.02.2024
- Aktenzeichen3 StR 470/23
Das Gericht hat entschieden, dass das Merkmal 'als Zeuge' in einem bestimmten Gesetz kein besonderes persönliches Merkmal ist. Es wird nicht genutzt, um die Strafe eines Angeklagten zu verändern.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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