Einziehungsanordnung gegenüber einem Tatbeteiligten im Wege einer gesamtschuldnerischen Haftung
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum05.12.2024
- Aktenzeichen4 StR 343/24
In diesem Urteil wird entschieden, dass ein angemessener Teil des Vermögens von einem Verbrecher eingezogen werden muss, der an einem Raubüberfall beteiligt war. Das Landgericht Dortmund hatte entschieden, dass keine Einziehung erfolgen soll.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.