BGH, Beschluss vom 2024-12-17 - 5 StR 432/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum17.12.2024
- Aktenzeichen5 StR 432/24
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Revisionen (also die Beschwerden) der Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Leipzig abgelehnt wurden. Es gab keinen Rechtsfehler, was bedeutet, dass die früheren Schuldsprüche wegen Bandenhehlerei, also dem Handel mit gestohlenen Waren, rechtmäßig waren.
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