Revisionseinlegung bei Übermittlungsstörung; Anforderungen an Glaubhaftmachung und Wiedereinsetzung
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum10.12.2024
- Aktenzeichen1 StR 461/24
In diesem Urteil wird entschieden, dass der Antrag eines Angeklagten auf Wiederherstellung seiner Rechte nach versäumter Frist zur Einlegung der Revision unzulässig ist. Die Frist wurde nicht richtig eingehalten und der Angeklagte konnte nicht glaubhaft darlegen, dass ihn kein Verschulden trifft.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.